Verwertungsmedien

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Werbespots werden pro Motiv, pro Verwertungsraum, pro Verwertungsdauer und pro Verwertungsmedium lizenziert. Die Frage, in welchen Medien eine Sprachaufnahme eingesetzt wird, ist also entscheidend, um die korrekte Sprechergage zu ermitteln.

Die folgende Übersicht zeigt die in der Werbung üblichen Medien und Kanäle sowie ihre jeweiligen Spezifikationen:

 

TV linear

Einfach gesagt: Das klassische Fernsehen

Das Verwertungsmedium ‚TV linear‘ bezeichnet den linear ausgestrahlten (Haupt-)Sendestream eines TV-Sender, der zum Zeitpunkt der Ausstrahlung inhaltlich unverändert seine Zuschauer:innen erreicht.

Die Frage, über welche technischen Kanäle dieser Stream ausstrahlt bzw. empfangen wird (terrestrisch, Kabel, Satellit, DVB-T, online etc.), spielt dabei grundsätzlich keine Rolle (siehe Simulcast). So ist beispielsweise auch in TV-Online-Mediatheken die sogenannte ‚Live-Funktion‘, also die Wiedergabe des linearen TV-Programms, im Posten ‚TV linear‘ mit inbegriffen, solange dieser lineare Live-Stream unverändert, simultan und ohne Ergänzungen wiedergegeben wird.

Wird das lineare TV-Programm oder Teile davon jedoch technisch verändert, ergänzt (siehe ATV / CTV) oder zeitunabhängig zur Verfügung gestellt, ist diese Nutzung nicht mehr durch die Lizenz ‚TV linear‘ abgedeckt, sondern muss entsprechend lizenziert werden – üblicherweise über die Lizenz ‚Streaming-TV / ATV / CTV‘.

Die Lizenz ‚TV linear‘ wird standardmäßig pro Verwertungsraum und pro Jahr lizenziert.

 

Streaming-TV / ATV / CTV

Einfach gesagt: Das klassische Streamer-TV

Der Posten ‚Streaming-TV / ATV / CTV‘ deckt dynamisch geschaltete Werbespots auf Streaming-Diensten, in Mediatheken sowie weiteren digitalen TV-Services ab, wie z.B. Netflix, Joyn, Magenta-TV, TV-Mediatheken, Amazon-Prime-Video, Fast Channels, dynamische Smart-TV-Inhalte, etc.

Durch die ATV- und CTV-Technologien können Film-, Video-, und TV-Inhalte auf digitalen TV-Services gezielt und dynamisch durch (Werbe-)Inhalte ergänzt oder verändert werden, z.B. durch einen bei einem Streamer vor den Filmstart eingespielten Werbespot (PreRoll, MidRoll, PostRoll). Die Technologien bieten aber auch die Möglichkeit, den Werbeblock eines linearen TV-Streams teilweise oder sogar komplett durch alternative Werbungen digital zu ersetzen (Overlay).

Auf diese Weise kann das in der Werbung sehr wirkmächtige Mikrotargeting nicht nur in der Internet-Welt, sondern auch in der TV-Welt angewendet werden.

Nicht in dieser Lizenz enthalten sind Werbe-Nutzungen auf Interaktiven Videoplattformen wie Youtube, Vimeo oder Twitch-TV etc., da diese als Socialmedia-Kanäle und nicht als TV-Services kategorisiert werden und somit gesondert über den Posten ‚Online Paid Media‘ lizenziert werden müssen.

Die Lizenz ‚Streaming-TV / ATV / CTV‘ wird standardmäßig pro Verwertungsraum und pro Jahr lizenziert.

 

Online Paid Media

Einfach gesagt: Die klassische Werbung auf Social Media

Bei der Ermittlung von Online-Sprechergagen muss immer unterschieden werden, ob es sich um eine Paid Media- oder eine Unpaid Media Nutzung handelt. Als Faustregel kann gesagt werden, dass Paid Media Inhalte immer nach Werbegagen und somit pro Jahr und pro Verwertungsraum lizenziert und kalkuliert werden. Unpaid Media Inhalte hingegen werden meist zeitlich und räumlich unbegrenzt nach sogenannten ‚Imagefilm Gagen‘ (Gagenkompass 1.3) angesetzt, auch wenn es sich häufig nicht explizit um Imagefilme handelt.

Der Posten ‚Online Paid Media‘ deckt die Nutzung einer Sprachaufnahme als geschaltete Werbung (Paid Media) auf Social-Media-Plattformen (z.B. Youtube, Insta, Tik Tok, Reddit, etc.) sowie auf herkömmlichen Internet-Webseiten (z.B. rund um Onlineauftritte großer Media-Outlets etc.) ab. Die Werbungen werden als sogenannte Sponsored,- Overlay,- PreRoll,- Midroll,- PostRoll oder Feed-Ads, etc. ausgespielt.

Ein häufiges Missverständnis: Der Posten ‚Online Paid Media‘ umfasst nicht die Nutzung auf Streaming-Plattformen und in TV-Mediatheken. Diese müssen bei Bedarf gesondert über den Posten ‚Streaming-TV / ATV / CTV‘ erworben werden.

 

Online Unpaid Media

Einfach gesagt: Alle Webinhalte, die nicht als Werbung geschaltet werden

Der Posten ‚Online Unpaid Media‚ deckt alle Online- und Internet-Nutzungen ab, die nicht aktiv Paid Media geschaltet werden. Da Unpaid Media üblicherweise geringere Zuschauerzahlen erreichen als Paid Media Inhalte, werden sie mitunter zeitlich und territorial uneingeschränkt veräußert, wodurch sie auch den Gedanken der Archivgage automatisch in sich tragen.

Online Unpaid Media Inhalte werden üblicherweise nicht nach Werbegagen, sondern nach sogenannten Imagefilm-Gagen abgerechnet (siehe Gagenkompass Punkt 1.3.), auch wenn es sich mitunter nicht um Imagefilme handelt. Imagefilmgagen staffeln sich nach ihrem genauen Nutzungsumfang.

 

POS

Einfach gesagt: Die Werbung, die im Laden läuft

POS‚ steht als Abkürzung für ‚Point of Sale‘ und meint den Verkaufsort eines Produkts. Ein POS-Spot ist demnach ein Werbespot, der die Vorzüge eines Produkts direkt am Ort des Einkaufs anpreist.

Das klassische Beispiel für einen POS-Spot ist der Produktfilm eines Rasenmäher-Roboters, der im Baumarkt auf einem Monitor direkt am Verkaufsregal in Dauerschleife läuft.
Das Nur-Audio-Pendant zum POS ist der ‚Ladenfunk‘.

Wird auf der Verkaufsfläche ein öffentliches lineares Rundfunk- oder TV-Programm eingespielt, ist dieser Einsatz bereits mit der jeweiligen linearen TV- oder Funk-Lizenz dieses Programms lizensieirt und muss nicht zustätzlich über eine POS- bzw. Ladenfunk-Lizenz geklärt werden.

Die Lizenz ‚POS‘ wird standardmäßig pro Verwertungsraum und pro Jahr lizenziert.

 

Messen

Messe Spots stellen eine Sonderform der POS Werbung dar. Bei der Ermittlung von Sprechergagen werden sie mit ‚Imagefilmgagen‘ abgedeckt (siehe VDS-Gagenkompass Punkt 1.3.), auch wenn es sich häufig nicht explizit um Imagefilme handelt.

 

Kino

Die Kinolizenz deckt den Einsatz einer Werbung im Kino vor dem Filmstart ab. Sie wird standardmäßig für alle Kinos in 1 Verwertungsraum und für 1 Jahr angesetzt.

 

Intern / Layout

Auch wenn die Begriffe ‚Intern‘ und ‚Layout‘ keine klassischen Verwertungsmedien beschreiben, macht es Sinn, sie bei der Ermittlung von Sprechergagen zu verstehen und im Blick zu haben, da sie rund um die Fragen von Verwertungsmedien bei der Gagenermittlung eine Rolle spielen können und mitunter zu Missverständnissen führen.

Siehe Interne Nutzung

Siehe Layoutgage

 

Online Archivgage

Bei einer ‚Archivgage‘ bzw. einer Archivlizenz handelt es sich nicht um ein Verwertungsmedium, sondern um eine Lizenzerweiterung rund um Online-Auswertungen. Siehe Archivgage.

 

Simulcast

Bei der Ermittlung von Sprechergagen ist Simulcast nicht als eigenständiges Medium zu verstehen, sondern im Posten ‚TV linear‘ inkludiert.

 

Weitere Medien, Hybride und Uneindeutigkeiten

Es kann vorkommen, dass einzelne Nutzungen nicht eindeutig dem einen oder anderen Medium zugeordnet werden können, nicht zuletzt, da sich die Onlinewelten stetig weiterentwickeln und dabei auch neue Werbekanäle entstehen.
In dem Fall müssen Auftraggeber:in und Sprecher:in eine angemessene Gage ermitteln. Hierbei ist es sinnvoll, dass die existierenden Posten als Orientierung dienen und die neue angedachte Nutzung möglichst klar definiert wird, damit sowohl Auftraggeber:in als auch Sprecher:in Klarheit über den genauen Umfang und die Grenzen der Nutzung haben und entsprechend abgesichert sind. Denn im Zweifel gilt immer: Eine Nutzung ist nur dann offiziell legitimiert, wenn sie klar und eindeutig abgesprochen, autorisiert und entsprechend vergütet wurde. Ein Auftraggeber kann niemals davon ausgehen, dass eine Nutzungslizenz für ein Medium ein anderes verwandtes Medium inkludiert. Siehe ‚Klare Definition von Nutzungen‘