Man spricht in der Werbung von einem ‚Layout‘, wenn ein Motiv hergestellt bzw. eingesprochen wird, welches nicht öffentlich, sondern nur für interne Herstellungsprozesse der Produktion genutzt wird (z.B. für Pitches, Marktforschung oder zur Findung der besten Textversion eines Werbemotivs. Siehe auch ‚Alternativen (Varianten)‚). In dem Fall wird für das Sprechen des Layouts eine Layoutgage angesetzt.
Soll eine als Layout abgegoltene Sprachaufnahme darüber hinaus genutzt werden, müssen die dafür benötigen Rechte vorab erworben werden. In dem Fall kann die bereits gezahlte Layoutgage einmalig angerechnet werden. Siehe auch Informationspflicht bei Verwertung.
Ein gängiges Missverständnis liegt in der Annahme, dass eine Layoutgage jegliche Form der ‚internen Nutzung‘ abdeckt. Das ist nicht der Fall! Interne Nutzungen müssen entsprechend ihres tatsächlichen Nutzungsumfangs lizenziert werden, z.B. Firmenpräsentationen oder E-Learings oder Audioguides. Siehe auch Interne Nutzung.