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Layout

Als 'Layout' bezeichnet man eine Sprachaufnahme (meistens im Segment Werbung), die nicht öffentlich, sondern ausschließlich intern (z.B. zu Testzwecken) genutzt wird.

Da eine Layoutgage keine öffentlichen Verwertungsrechte veräußert, empfiehlt die VDS-Gagenliste hierfür ein reduziertes Honorar.

Häufig werden bei der Herstellung von Werbeproduktionen mehrere Alternativen (Varianten) ausprobiert (auch Motive genannt), von denen letztlich nicht alle öffentlich verwertet werden sollen. Die nicht-veröffentlichten Motive werden dann als Layouts bezeichnet und mit der Zahlung einer Layoutgage abgegolten.

Soll eine Aufnahme, die ursprünglich nur als Layout produziert und vergütet wurde, nachträglich dennoch öffentlich ausgewertet werden, wird die bereits gezahlte Layoutgage einmalig auf die zu zahlende 'Verwertungsgage' angerechnet. Dabei entsteht der sogenannte zu zahlende 'Differenz-Betrag'. Der Auftraggeber steht immer in der Pflicht, vor Beginn der Auswertung vom Sprecher unaufgefordert die benötigten Rechte zu erwerben (siehe Informationspflicht bei Verwertung).


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Zuletzt geändert am 20. April 2021 von

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