In Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Tonstudios (V.D.T.S. e.V.) und mit Unterstützung der Anwälte beider Verbände, hat der VDS einen Muster-Rahmenvertrag für die Zusammenarbeit von Auftraggeber:innen und selbstständigen Sprecher:innen erstellt.
Diesen können Sie sich als Auftraggeber:in oder Sprecher:in hier herunterladen, anpassen und für Ihre Zusammenarbeit nutzen, auch wenn Sie nicht Mitglied in einem der Verbände sind:
Download | Muster-Rahmenvertrag | freie Mitarbeit [docx]
Der Rahmenvertrag regelt die allgemeine Zusammenarbeit zwischen Sprecher:in und Auftraggeber:in. Er muss nur einmalig abgeschlossen und nicht für jedes Projekt erneuert werden.
Der Rahmenvertrag ersetzt nicht die AGB des/der Sprecher:in und regelt nicht die projektbezogenen Verwertungsrechte und Gagen, welche immer vor Beauftragung abgeklärt sein und in der Rechnung des/der Sprecher:in aufgeführt sein müssen. Er regelt vielmehr das Arbeitsverhältnis zwischen Sprecher:in und Studio und dient als Absicherung für beide Seiten über die selbstständige Tätigkeit und daraus resultierende Rechte, Pflichten und Freistellungen von Ansprüchen/Haftung (z.B. bei Krankheit, Urlaub, Verletzung etc. des/der Sprecher:in).
Für die Vereinbarung der projektbezogenen Details können Sie das Dokument „Einzelabruf – Freie Mitarbeit“ nutzen:
Download | Einzelabruf | freie Mitarbeit [docx]
Oder diese, wie gewohnt, per E-Mail vereinbaren.
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im VDS werden wollen. Wenn Sie Fragen rund um die Voraussetzungen für die Aufnahme, unsere Prinzipien und Ziele oder andere Themen haben, freuen wir uns von Ihnen zu hören.
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