KI-Ausschluss in Rechteübertragungen

 

Schutz vor missbräuchlicher KI-Anwendung
für Sprecher:innen.
Sicherheit für Auftraggebende
und deren Kund:innen.

WIESO? WESHALB? WARUM?

Sicherheit für alle.

Auftraggeber:innen und Sprecher:innen arbeiten im Allgemeinen an Projekten zusammen, für welche Nutzungsrechte von den Sprecher:innen übertragen werden, damit ihre Stimme in einem klar definierten Umfang genutzt werden darf. Dies kann zum Beispiel ein Computerspiel, ein Werbespot oder ein Spielfilm sein.

Die Vergütung des/der Sprecher:in richtet sich immer nach diesem Verwertungsumfang.

In manchen Genres unterzeichnen Sprecher:innen hierfür umfassende Rechteübertragungen. In vielen dieser Rechteübertragungen wird zum aktuellen Zeitpunkt die Nutzung zum Training von KI, zum Morphen zu einer neuen Stimme oder gar zur Synthetisierung der Stimme, um diese in Zukunft ohne Vergütung oder Zustimmung weiterverwerten zu können, nicht explizit ausgeschlossen, da es sich um eine neue Technologie handelt, welche noch keinen Einzug in standardisierte Rechtstexte genommen hat.

Der VDS weist alle Auftraggebenden darauf hin, dass eine Rechteübertragung sich immer auf eine konkrete Produktion bezieht und keine darüber hinausgehende Nutzung der Stimme gestattet. Eine Nutzung der Stimme für KI-Anwendungen bedarf grundsätzlich einer Zustimmung und angemessenen Vergütung des/der Sprecher:in.

Um einer missbräuchlichen Nutzung der Stimme und damit einhergehenden Rechtsstreitigkeiten, Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen im Sinne einer fairen und transparenten Zusammenarbeit vorzubeugen, empfiehlt der VDS allen Auftraggeber:innen die Nutzung der Sprachaufnahmen im Bereich KI explizit auszuschließen, sofern diese nicht ausdrücklich für diesen Endzweck hergestellt werden und nachfolgenden Satz in ihre Rechteübertragungen zu übernehmen:

„Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des/der Sprechers/Sprecherin ist ausschließlich für den im vorliegenden Vertrag genau definierten Zweck und die konkrete Produktion erlaubt. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivierung, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.“

„The use of the performance and/or voice, its modulation, timbre, associated gestures, and all comparable characteristics of the voice talent is permitted solely for the purpose explicitly defined in the present contract and the specific production. The employment of the performance and/or voice and all its characteristics for feeding (including text and data mining), archiving, training, simulation, or any other activities related to Artificial Intelligence (AI), machine learning, robotics, computer games, or any other methodology aiming to use or alter the voice (including voice cloning) is not allowed without the explicit written consent of the voice talent.“

Eine Aufnahme dieser juristisch erstellten Vertragsklausel sollte für Auftraggeber:innen, welche keine missbräuchliche Nutzung planen, kein Hindernis darstellen und sorgt für eine vertrauensvolle und verlässliche Arbeitsbeziehung zwischen Auftraggeber:in und Sprecher:in.

FÜR DICH ERSTELLT UND GEPRÜFT

KI-Passus