KI-Ausschluss in Rechteübertragungen

 

Schutz vor missbräuchlicher KI-Anwendung
für Sprecher:innen.
Sicherheit für Auftraggebende
und deren Kund:innen.

WIESO? WESHALB? WARUM?

Sicherheit für alle.

Auftraggeber:innen und Sprecher:innen arbeiten im Allgemeinen an Projekten zusammen, für welche Nutzungsrechte von den Sprecher:innen übertragen werden, damit ihre Stimme in einem klar definierten Umfang genutzt werden darf. Dies kann zum Beispiel ein Computerspiel, ein Werbespot oder ein Spielfilm sein.

Die Vergütung des/der Sprecher:in richtet sich immer nach diesem Verwertungsumfang.

In manchen Genres unterzeichnen Sprecher:innen hierfür umfassende Rechteübertragungen. In vielen dieser Rechteübertragungen wird zum aktuellen Zeitpunkt die Nutzung zum Training von KI, zum Morphen zu einer neuen Stimme oder gar zur Synthetisierung der Stimme, um diese in Zukunft ohne Vergütung oder Zustimmung weiterverwerten zu können, nicht explizit ausgeschlossen, da es sich um eine neue Technologie handelt, welche noch keinen Einzug in standardisierte Rechtstexte genommen hat.

Der VDS weist alle Auftraggebenden darauf hin, dass eine Rechteübertragung sich immer auf eine konkrete Produktion bezieht und keine darüber hinausgehende Nutzung der Stimme gestattet. Eine Nutzung der Stimme für KI-Anwendungen bedarf grundsätzlich einer Zustimmung und angemessenen Vergütung des/der Sprecher:in.

VDS Statement zur Ausschlussklausel

Als Interessenvertretung der professionellen Sprecher:innen in Deutschland sieht der VDS es als seine Aufgabe an, die Selbstbestimmung der Mitglieder zu bewahren und ihnen die Option zu geben, einer Nutzung ihrer jahrzehntelang ausgebildeten Stimmen für KI-Systeme komplett zu widersprechen. Alle Künstler:innen müssen die Freiheit haben, selbstbestimmt über die Nutzung ihrer auch persönlichkeitsrechtlich geschützten Stimme zu entscheiden.

Der VDS vertritt, nach Rücksprache mit seinem juristischen Vertreter und denen der europäischen Mitgliedsverbände von United Voice Artists, die Position, dass nur eine explizite KI-Ausschlussklausel in Verträgen bzw. im Rahmen von Rechteübertragungen – sei es für Synchron, Games, Hörbuch oder alle anderen Bereiche – mit Sicherheit festlegen kann, dass Aufnahmen weder in KI-Systeme zum Trainieren dieser (s. Neural Learning) eingefüttert, noch Stimmen geklont oder gemorpht werden dürfen.

Die aktuellen Rechteübertragungsklauseln mit der Erlaubnis für umfassende Bearbeitungen und dem Recht, die Aufnahmen auch für noch unbekannte Nutzungsarten verwenden zu dürfen, lassen hier viel Spielraum für Interpretation offen. Deshalb ist dringend zu empfehlen, durch eine Ausschlussklausel Sicherheit zu schaffen.

Auch wenn man unterstellt, dass KI-Nutzungen nach deutschem Gesetz auch ohne Ausschlussklausel nicht erlaubt seien, so müssten diese nachträglich von uns Sprechenden erst einmal bewiesen werden, was sich in der Praxis als kaum möglich erweist.
Und selbst wenn der Beweis erbracht werden könnte, besitzen die wenigsten die finanziellen und zeitlichen Privilegien, die eigenen Rechte, ggf. in einem internationalen Rechtsstreit gegen große Konzerne, geltend zu machen und letztlich einzuklagen. Hinzu kommt, dass selbst bei einer erfolgreichen Klage das Ergebnis faktisch ggf. nur eine Vergütung, nicht jedoch die vollständige Entfernung der KI-Trainingsdaten oder des KI-Outputs bedeutet, da beides sich in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr entfernen lässt (s. Neural Learning).

Die Tatsache, dass bei Vorlage unserer Klausel viele Publisher mit eigenen Klauseln antworten, die eine Nutzung „durch das Hintertürchen“ weiterhin möglich machen, zeigt auch, dass es auf deren Seite ein zum Teil unzureichendes Verständnis für die Rechtslage in Deutschland gibt. Erst unsere klare Linie hinsichtlich eines kompletten Ausschlusses hat die Publisher aufhorchen lassen und ihnen vermittelt, dass wir in Europa nicht nach dem Prinzip „Ask forgiveness, not permission“ (Nachträglich um Vergebung bitten, statt vorab um Erlaubnis zu fragen) handeln und als ausübende Künstler:innen keine Zahnrädchen in der Maschine der Publisher sind.

Erst wenn dieses Recht zur freien Entscheidung aller Sprechenden über die Nutzung Ihrer Stimmen und stimmlichen Parametern von allen Beteiligten respektiert wird, kann auf Augenhöhe über eine Vergütung für diejenigen verhandelt werden, die der Nutzung nicht widersprechen möchten.

Um einer missbräuchlichen Nutzung der Stimme und damit einhergehenden Rechtsstreitigkeiten, Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen im Sinne einer fairen und transparenten Zusammenarbeit vorzubeugen, empfiehlt der VDS allen Auftraggeber:innen die Nutzung der Sprachaufnahmen im Bereich KI explizit auszuschließen, sofern diese nicht ausdrücklich für diesen Endzweck hergestellt werden und nachfolgenden Satz in ihre Rechteübertragungen zu übernehmen:

„Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des/der Sprechers/Sprecherin ist ausschließlich für den im vorliegenden Vertrag genau definierten Zweck und die konkrete Produktion erlaubt. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivierung, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.“

„The use of the performance and/or voice, its modulation, timbre, associated gestures, and all comparable characteristics of the voice talent is permitted solely for the purpose explicitly defined in the present contract and the specific production. The employment of the performance and/or voice and all its characteristics for feeding (including text and data mining), archiving, training, simulation, or any other activities related to Artificial Intelligence (AI), machine learning, robotics, computer games, or any other methodology aiming to use or alter the voice (including voice cloning) is not allowed without the explicit written consent of the voice talent.“

Eine Aufnahme dieser juristisch erstellten Vertragsklausel sollte für Auftraggeber:innen, welche keine missbräuchliche Nutzung planen, kein Hindernis darstellen und sorgt für eine vertrauensvolle und verlässliche Arbeitsbeziehung zwischen Auftraggeber:in und Sprecher:in.

FÜR DICH ERSTELLT UND GEPRÜFT

KI-Passus