Auftraggeber:innen und Sprecher:innen arbeiten im Allgemeinen an Projekten zusammen, für welche Nutzungsrechte von den Sprecher:innen übertragen werden, damit ihre Stimme in einem klar definierten Umfang genutzt werden darf. Dies kann zum Beispiel ein Computerspiel, ein Werbespot oder ein Spielfilm sein.
Die Vergütung des/der Sprecher:in richtet sich immer nach diesem Verwertungsumfang.
In manchen Genres unterzeichnen Sprecher:innen hierfür umfassende Rechteübertragungen. In vielen dieser Rechteübertragungen wird zum aktuellen Zeitpunkt die Nutzung zum Training von KI, zum Morphen zu einer neuen Stimme oder gar zur Synthetisierung der Stimme, um diese in Zukunft ohne Vergütung oder Zustimmung weiterverwerten zu können, nicht explizit ausgeschlossen, da es sich um eine neue Technologie handelt, welche noch keinen Einzug in standardisierte Rechtstexte genommen hat.
Der VDS weist alle Auftraggebenden darauf hin, dass eine Rechteübertragung sich immer auf eine konkrete Produktion bezieht und keine darüber hinausgehende Nutzung der Stimme gestattet. Eine Nutzung der Stimme für KI-Anwendungen bedarf grundsätzlich einer Zustimmung und angemessenen Vergütung des/der Sprecher:in.
Um einer missbräuchlichen Nutzung der Stimme und damit einhergehenden Rechtsstreitigkeiten, Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen im Sinne einer fairen und transparenten Zusammenarbeit vorzubeugen, empfiehlt der VDS allen Auftraggeber:innen die Nutzung der Sprachaufnahmen im Bereich KI explizit auszuschließen, sofern diese nicht ausdrücklich für diesen Endzweck hergestellt werden und nachfolgenden Satz in ihre Rechteübertragungen zu übernehmen:
„Die Verwendung der Sprachaufnahmen der Sprecherin / des Sprechers für die Bewerbung von Drittprodukten ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Verwendung für Produkte, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind. Hierzu gehört auch die Nutzung der Aufnahmen im Bereich „Künstlicher Intelligenz“, etwa zum Training oder für das Erzeugen künstlicher Stimmen (z. B. Klonen von Stimmen). Auch eine Archivierung der Aufnahmen zu solchen Zwecken ist nicht gestattet.“
Eine Aufnahme dieser juristisch erstellten Vertragsklausel sollte für Auftraggeber:innen, welche keine missbräuchliche Nutzung planen, kein Hindernis darstellen und sorgt für eine vertrauensvolle und verlässliche Arbeitsbeziehung zwischen Auftraggeber:in und Sprecher:in.
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im VDS werden wollen. Wenn Sie Fragen rund um die Voraussetzungen für die Aufnahme, unsere Prinzipien und Ziele oder andere Themen haben, freuen wir uns von Ihnen zu hören.
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