Werbemotive haben üblicherweise einen begrenzten Zeitraum, in dem sie aktiv genutzt werden. Entsprechend werden sie lizenisert. Soll ein Werbemotiv nach Ablauf dieses aktiven Zeitraums weiterhin öffentlich zugänglich bzw. abrufbar bleiben, z.B. weil es noch auf Youtube oder in der eigenen Insta-Timline zu finden sein soll, muss diese Nutzung entsprechend lizenisiert werden, auch wenn das Motiv nicht mehr aktiv eingesetzt wird.
Dafür wurde die sogenannte Archivlizenz bzw. Archivgage geschaffen. Sie gibt eine zeitlich unbegrenzte passive (Unpaid Media) Weiternutzung für ein Werbemotiv frei.
Eine Archivlizenz ist also immer nur als Zusatzlizenz zu einer Hauptlizenz zu verstehen. Soll der Nutzungsumfang einer Archivlizenz einzeln bzw. ohne Hauptlizenz erworben werden, muss dies als klassische Online Unpaid Media Einzel-Lizenzen (VDS-Gagenkompass – 1.3 Imagefilmgagen) gehandhabt werden.
Eine Archivlizenz kann jederzeit rechtzeitig nachlizenziert werden. Wird eine Archivlizenz allerdings gleichzeitig mit der Hauptlizenz erworben, bieten viele Sprecher:innen dafür ein rabattiertes Bundle an. Siehe Posten 2.3 Pakete im VDS-Gagenkompass. Auf diese Weise soll für den Auftraggeber ein Anreiz geschaffen werden, direkt die komplette Rechteklärung inkl. Archivlizenz vorzunehmen, um auf mitunter lästige Nachlizenzierungen zu verzichten.