Vor allem im Segment Werbung ist die Frage der räumlichen (territorialen) Verwertung zur Ermittlung der Sprechergage entscheidend.
Folgende Verwertungsräume sind bei der Ermittlung einer Sprechergage üblich (von klein zu groß):
Wird ein Werbemotiv in mehr als einem territorialen Gebiet ausgewertet, muss es automatisch mit der territorial nächst größeren Verwertungslizenz abgegolten werden (z.B. der SWR deckt mit seinem offiziellen Sendegebiet 2 Bundesländer ab = national).
Ein Sender, dessen Sendegebiet offiziell nur ein Territorium umfasst, dessen Programm aber technisch über die territorialen Grenzen hinaus empfangbar ist, ist mit dem Erwerb des einen offiziellen Territoriums ausreichend abgegolten.
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