Vor allem im Segment Werbung ist die Frage der räumlichen (territorialen) Verwertung zur Ermittlung der Sprechergage entscheidend.
Folgende Verwertungsräume sind bei der Ermittlung einer Sprechergage üblich (von klein zu groß):
- Lokale Verwertung
1 Lokalbereich (eine einzelne Stadt, ein einzelner Landkreis bzw. eine Region) mit einem Einzugsgebiet unter 1 Million Einwohner.
- Regionale Verwertung
1 Bundesland.
- Nationale Verwertung
1 Land. Aus deutscher Sicht und sofern nicht abweichend spezifiziert ist ‚Deutschland‘ gemeint. Aber auch andere Länder (z.B. Österreich oder die Schweiz) können als ’national‘ bezeichnet werden und sind mit jeweils 100% der nationalen Gage zu vergüten.
- DACH bzw. Deutschsprachiger Raum
DACH steht für Deutschland (D), Österreich (A) und die Schweiz (CH) und umfasst somit den gesamten deutschsprachigen Raum. Wird ein Spot in diesem räumlichen Umfang ausgewertet, müssen dafür drei nationale Einzelverwertungen erworben werden.
- Weltweite bzw. Räumlich unbegrenzte Verwertung
Die VDS-Gagenliste empfiehlt den 4-fachen Einzelpreis anzusetzen, wenn ein Motiv räumlich unbegrenzt verwertet werden soll. (Siehe: Zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung)
Wird ein Werbemotiv in mehr als einem territorialen Gebiet ausgewertet, muss es automatisch mit der territorial nächst größeren Verwertungslizenz abgegolten werden (z.B. der SWR deckt mit seinem offiziellen Sendegebiet 2 Bundesländer ab = national).
Ein Sender, dessen Sendegebiet offiziell nur ein Territorium umfasst, dessen Programm aber technisch über die territorialen Grenzen hinaus empfangbar ist, ist mit dem Erwerb des einen offiziellen Territoriums ausreichend abgegolten.