Jede Text- oder Bildvariante eines Spots oder Films wird als „Motiv“ bezeichnet.
Im Bereich der Werbung werden Sprecher:innen in der Regel pro Motiv vergütet.
Wenn ein bereits veröffentlichter Spot oder Film nachträglich (z.B. durch einen neuen Sprechertext, neue Musik, einen neuen Off, neue Bilder, neue Einblendungen, neuer Schnitt, Kürzungen (siehe auch Cutdowns) etc. geändert wird, entsteht immer automatisch ein weiteres Motiv mit einer eigenen Verwertungsdauer, für welches Sprecher:in mit einer 100%igen Nachgage zu vergüten ist.
Auch wenn ein eingesprochenes Motiv nicht ausproduziert oder veröffentlicht wird, muss Sprecher:in dafür honoriert werden (siehe Alternativen); in dem Fall üblicherweise mit einer Layoutgage.