Alternativen (Varianten)

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Durch jede Änderung des Sprechertextes entsteht eine Text-Alternative, bzw. Text-Variante. Ob Sprecher:in für diese Alternativen jeweils einzeln zu vergüten ist, hängt davon ab, ob diese als Motiv anzusehen sind also eine eigenständige Text- oder Bild-Fassungen eines Spots.

Textalternativen sind in jedem Fall einzeln zu vergüten, wenn Auftraggeber:in bereits zu Beginn der Aufnahme mehrere Textmanuskripte vorlegt, weil er/sie sich erst im Nachhinein entscheiden möchte, welche Alternative die passendste ist. Ein Beispiel hierfür sind die drei Sätze:

  • „Steirisches Kernöl – ein Hauch Österreich“
  • „Steirisches Kernöl – so schmeckt Österreich“
  • „Steirisches Kernöl – Österreich pur“

Diese drei Varianten des Textes sind ohne Zweifel als eigenständige Alternativen anzusehen und dementsprechend zu honorieren.

Mitunter ist es aber nicht eindeutig, bzw. eine Ermessensfrage der Sprecherin bzw. des Sprechers, ab welcher Qualität der Textänderung eine neue Variante berechnet werden soll. So kommt es zum Beispiel häufig vor, dass Sprecher:in und Auftraggeber:in während der Aufnahme gemeinsam feststellen, dass ein zu langer Text leicht zu kürzen ist, oder dass eine Satzumstellungen den Text flüssiger klingen lässt. Die Änderung des Textes lässt in solchen Fällen zwar technisch gesehen eine neue Textalternative entstehen, die allerdings nicht als solche honoriert werden muss, da nicht die Herstellung mehrerer Varianten im Vordergrund steht, sondern der Prozess, gemeinsam den Feinschliff zur einen besten Version des Textes für die Aufnahme vorzunehmen.

Das gleiche gilt für alternative Aussprache- bzw. Betonungsoptionen, die mitunter eingesprochen werden, weil sich Sprecher:in und Auftraggeber:in nicht sicher oder einig sind, welche Variante korrekt ist. Hier ist es durchaus sinnvoll, mehrere Varianten kostenfrei einzusprechen, damit der Kunde im Nachhinein die gewünschte Aussprache auswählen kann.

Als Faustregel kann gesagt werden:

Werden verschiedene Text-Alternativen eingesprochen, weil diese im weiteren Prozess der Produktion als Varianten von Bedeutung sind oder als Motive ausproduziert werden (z.B. mehrere angedachte Auswertungen oder das Testen durch Marktforschung unterschiedlicher Versionen gegeneinander), handelt es sich zweifelsfrei um einzelne zu honorierende Varianten.

Entstehen allerdings auf dem Weg zum EINEM besten Ergebnis der Aufnahmesession unterschiedliche Varianten, die im weiteren Produktionsprozess nicht von Bedeutung sind, empfiehlt es sich, diese nicht als Text-Varianten zu berechnen.

Das Abrechnungsmodell der Session Fee ermöglicht es, Sprecher:innen nicht nach Anzahl der zu sprechenden Motive abzurechnen, sondern nach der Arbeitszeit im Studio.