Der Begriff Verwertung wird synonym zu den Begriffen Auswertung oder Nutzung verwendet. Er beschreibt, wie und in welchem Umfang eine Produktion genutzt wird (zeitlich, räumlich, medial/technisch, öffentlich, intern).
Auftraggeber:in muss die für den individuellen Verwertungsumfang benötigen Verwertungsrechte (Lizenzen) von Sprecher:in erwerben. Dafür zahlt sie/er die Verwertungsgage, die die Abtretung dieser Rechte beinhaltet. Jede Gage, die Verwertungsrechte veräußert, wird dementsprechend als Verwertungsgage bezeichnet.
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