Die gekürzte Version eines ursprünglich längeren Spots wird als Cutdown bezeichnet. Somit existiert zu jedem Cutdown immer auch ein sogenannter ‚Hauptspot‘, der als Ausgangsversion für die Kürzung diente.
Ein Cutdown darf streng genommen kein Ton-oder Bildmaterial beinhalten, welches nicht auch im Hauptspot zu finden ist, denn er ist im Sinne des Begriffs „cut down“ die „herunter geschnittene“ Version eines Spots. Somit sollte für Cutdowns auch keine Herstellung neuer Sprachaufnahmen notwendig sein.
Der VDS-Gagenkompass empfiehlt, Cutdowns als vollwertige, eigenständige Spots zu berechnen, da sie – anders als z.B. Reminder – auch eigenständig ausgewertet werden können.