Ein Claim beschreibt in der Werbung die charakteristische Phrase, die meist in Kombination mit dem Markennamen das Produkt anpreist – auch als ‚Slogan‘ bekannt.
Beispiele für prominente Claims sind: „Haribo macht Kinder froh“, „Volkswagen – Das Auto“ und „Katzen würden Whiskas kaufen“.
Wollen Werbetreibende einen eingesprochenen Claim für weitere Motive wiederverwerten, muss hierfür pro Motiv jeweils eine 100%ige Nachgage zur Nutzung der Stimme kalkuliert werden.
Eine uneingeschränkte pauschale Abtretung der Rechte am aufgenommenen Claim zur Nutzung in einer unbegrenzten Anzahl an Motiven, entzieht sich dem Grundgedanken der lizenzbasierten Sprechergagenberechnung pro Motiv und wird von der VDS-Gagenliste explizit nicht empfohlen (siehe Total Buyout).