In Lizenzfragen ist der englische Begriff ‚Buyout‘ am besten mit dem deutschen Begriff ‚Verwertungsgage‚ zu übersetzen.
Da ‚Buyout‘ jedoch wortwörtlich übersetzt ‚Ausverkauf‘ bedeutet, ist der Begriff uneindeutig und mitunter irreführend. Er kann zum Nachteil des Rechteabtretenden als „vollumfängliche Abtretung ALLER Rechte“ (auch als ‚Total Buyout‚ bekannt) missverstanden werden, auch wenn diese Definition nicht den marktüblichen Gepflogenheiten entspricht, nach denen der Umfang jeder Rechteabtretung immer im Detail präzise definiert sein muss.
Aus diesem Grund ist man in den letzten Jahren dazu übergegangen, in Geschäftsbeziehungen an Stelle des Anglizismus ‚Buyout‘ den unmissverständlicheren Begriff ‚Verwertung‚ (Verwertungsgage, Verwertungsumfang, Verwertungslizenzen etc.) oder im Englischen „Usage“ (Nutzung) zu verwenden.