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A~Änderungen / Korrekturen

Für Änderungen oder Korrekturen, die nach der Aufnahmesession durch Auftraggeber:in erbeten werden (z.B. Textänderungen oder abweichende Betonungen), müssen Sprecher:innen neu honoriert werden.

Bei Änderungen oder Korrekturen, die während der Aufnahmesession erbeten werden, muss überprüft werden, ob in dem Fall eine zu vergütende Text-Alternative entsteht.

Berechtigte Reklamationen hingegen – also Korrekturen aufgrund von Sprecher:in zu vertretender Fehler (z.B. Aussprachefehler) – müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme gemeldet werden, wodurch sie ohne gesonderte Berechnung korrigiert werden.

Wurde eine Sprachaufnahme durch den persönlich anwesenden Auftraggeber:in oder durch eine von ihm beauftragte Person betreut und damit abgenommen, können nach dieser Abnahme keine kostenlosen Reklamationen mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt die Aufnahme der Korrektur als neu zu honorierende Aufnahme.

Wird ein bestehender Spot verändert, entsteht dadurch immer ein neues Motiv.


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Zuletzt geändert am 28. Juli 2021 von

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