Gagen (Honorare)

zurück zur Übersicht

Die Sprechergagen (oder auch Sprecherhonorare) vergüten Sprecher:innen für die Erbringung ihrer Leistung und/oder für die Abtretung klar definierter Verwertungsrechte.

Es wird empfohlen, die Höhe der Sprechergage im Vorfeld zwischen Auftraggeber:in und Sprecher:in genau zu vereinbaren. Die Höhe ist in vielen Fällen von der Verwertung der Aufnahmen abhängig, so dass zusätzlich zur Gagenhöhe auch immer explizit der Umfang der damit veräußerten Verwertungslizenzen definiert werden sollte. Jede Gage, die Verwertungsrechte veräußert, wird auch als Verwertungsgage bezeichnet.

Der VDS-Gagenkompass gibt eine realistische Orientierung bei der Ermittlung einer Mindest-Sprechergage in Nettobeträgen (rote Durchschnittsgagen).