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Ausfallhonorar

Sagt AuftraggeberIn einen fest gebuchten Produktionstermin weniger als 18 Stunden vor Beginn der Aufnahme ab, wird ein Ausfallhonorar zur Zahlung an SprecherIn fällig.

Im Sinne dieser Frist sollte eine Termin-Option von Auftraggeberseite bis spätestens 18 Stunden vorher entweder als Festbuchung bestätigt oder abgesagt werden.

Kann der Sprecher einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.


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Zuletzt geändert am 11. März 2020 von tk

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