Landgericht Berlin II weist Eilantrag des BFFS gegen den VDS in vollem Umfang zurück 

09. Juli 2026

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Landgericht Berlin II weist Eilantrag des BFFS gegen den VDS in vollem Umfang zurück

Der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) wollte dem Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) gerichtlich verbieten lassen, die Mitverantwortung des BFFS für die AOR-Vereinbarung mit Netflix („Assignment of Rights“, der standardisierte Vertrag, mit dem Synchronsprecher:innen Rechte an Netflix übertragen) zu benennen.

Das Landgericht Berlin II hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 8. Juli 2026 vollständig zurückgewiesen (Az. 7 O 245/26 eV). Die Kosten des Verfahrens hat der BFFS zu tragen.

Worüber das Gericht entschied

Gegenstand des Verfahrens waren drei Äußerungen aus der VDS-Pressemitteilung vom 17. April 2026. Unter anderem wandte sich der BFFS gegen den Satz:

Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten.

Diese und zwei weitere Äußerungen hielt der BBFS für unwahre Tatsachenbehauptungen, mahnte den VDS ab und beantragte, nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, eine einstweilige Verfügung, um dem VDS die Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht hat darüber nach mündlicher Verhandlung vom 17. Juni 2026 mit Urteil vom 08. Juli 2026 entschieden.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht hält alle drei Äußerungen für zulässig. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der BFFS an den beanstandeten Regelungen selbst mitgewirkt hat und der VDS diese Regelungen öffentlich kritisiert. Der BFFS hat mit Netflix die KI-Regelung Synchron-Schauspiel getroffen und darin vereinbart, dass konkrete Bestimmungen in die Netflix-AOR aufgenommen werden. Diese Bestimmungen finden sich wörtlich in der AOR wieder, und Ziffer 15 der AOR verweist ausdrücklich auf die zwischen dem BFFS und Netflix geschlossene Regelung. Diese Tatsachen sind zwischen den Verbänden unstreitig.

Aus dieser vom BFFS selbst geschaffenen Grundlage eine Mitverantwortung des BFFS für die AOR-Vereinbarung abzuleiten, hält das Gericht für eine vertretbare Meinungsäußerung. Wörtlich heißt es im Urteil:

Wer an der Ausgestaltung der in den AOR einfließenden Regelungen in dieser Weise mitwirkt, verantwortet diese im wertenden Sinne mit auch, wenn er nicht selbst Vertragspartei der AOR wird.

Das Gericht hat außerdem betont, dass die angegriffene Pressemitteilung des VDS ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt und einen sachbezogenen Beitrag zu der seit Monaten in der Branche geführten Auseinandersetzung über den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Synchronbereich leistet.

Neue Töne vom BFFS

Dass der BFFS eine Mitverantwortung für die AOR-Vereinbarung in dem Gerichtsverfahren abstreiten wollte, überraschte den VDS. Schließlich stellte der BFFS die AOR-Vereinbarung zuletzt überwiegend positiv dar und empfiehlt auch weiterhin, für Netflix zu arbeiten. In seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 spricht er von einer „Vorreiterrolle“ und versichert, die KI-Technologien kämen „ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zum Einsatz. Noch Ende Januar 2026 ruft er seine Mitglieder auf, „unter dem neuen AOR die Arbeit für Netflix fortzusetzen“, weil die „Schutzmechanismen … im neuen AOR eingebaut“ seien.

Im Verfahren gegen den VDS schlug der BFFS einen anderen Ton an. Dort gingen die BFFS-Anwälte auf deutliche Distanz zur AOR-Vereinbarung und führten aus:

Daneben gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die aus Sicht der Antragstellerin problematisch sind. Dies betrifft zum Beispiel die Schiedsvereinbarung (Ziff. 18 AOR i.V.m. Anhang 3), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließt. Ebenso verhält es sich mit den Regelungen zum Datenschutz (Ziff. 7 AOR i.V.m. Anhang 2).  […] Insbesondere die Klauseln zum Datenschutz in der AOR sind aber von der Antragstellerin nicht verhandelt worden und werden auch von ihr kritisch gesehen.

Ausblick

Eigentlich hatte der VDS den sogenannten Verbandsstreit bereits abgesagt. In der abgemahnten Pressemitteilung selbst erklärte die 1. Vorsitzende Anna-Sophia Lumpe: „Wir werden uns damit nicht weiter aufhalten.“ Dabei soll es auch weiterhin bleiben. Anna-Sophia Lumpe erklärt:

Für uns ist die Sache damit geklärt. Wir konzentrieren uns weiter auf Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen, um den es hier eigentlich geht. Wir hoffen, dass der BFFS die in dem Verfahren eingenommene kritische Haltung gegenüber der AOR beibehält. Diese Sorge teilen wir und reichen dem BFFS die Hand, um dieses Anliegen gemeinsam gegenüber Netflix zu vertreten.

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS hat die Möglichkeit, Berufung dagegen einzulegen.

Pressekontakt

Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende,Weinsbergstraße189, 50823 Köln, https://www.sprecherverband.de, presse@sprecherverband.de

Rechtliche Vertretung

Spirit Legal Rechtsanwälte, https://www.spiritlegal.com

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