VDS geht den nächsten Schritt gegen Netflix – Datenschutzbeschwerde beauftragt

17. April 2026

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Nachdem der VDS und der BFFS ihre Rechtspositionen zur mit Netflix geschlossenen AOR-Vereinbarung zuletzt im Rahmen von juristischen Gutachten ausgetauscht haben, geht der VDS nun den nächsten Schritt und bereitet eine Datenschutzbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde vor. Damit wird nun eine neutrale Stelle die Vereinbarung juristisch prüfen.

Die Bewertung des VDS steht fest: Die zwischen dem BFFS und Netflix getroffene AOR-Vereinbarung schützt Sprecher:innen nicht ausreichend vor den möglichen Folgen der Nutzung ihrer Stimmen für das KI-Training. Dass die Verbände hierzu unterschiedliche Auffassungen haben, macht deutlich, dass hier eine grundsätzliche Weichenstellung für Sprecher:innen getroffen wird. Jede und jeder ist aufgerufen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Jede und jeder hat das Recht, die eigene Interessenvertretung frei zu wählen. Wir unterstützen und schützen unsere Sprecher:innen mit Herz und Hirn. Und wir sehen, vielleicht deutlicher als andere, die existenziellen Gefahren, die eine ungezügelte Freigabe unserer Stimmen für technische Experimente birgt.

Netflix könnte aus den Tonaufnahmen charakteristische Merkmale wie Stimmfärbung, Spielweise und Sprechrhythmus ableiten. Auf dieser Grundlage ließe sich eine synthetische Stimme so kalibrieren, dass sie diese Merkmale reproduziert und die Sprecher:innen ersetzt. Ein solches Szenario ist technisch möglich und wirtschaftlich naheliegend. Gemäß der AOR-Vereinbarung ist für die Verwendung synthetischer Stimmen eine gesonderte Zustimmung erforderlich. Netflix könnte sich jedoch darauf berufen, dass die Aufnahmen technisch nur als Validierungsreferenz dienen und nicht in den Erzeugungsprozess einfließen. So ließe sich der Zustimmungsvorbehalt umgehen, ohne den Vertragswortlaut zu verletzen. Die Schutzklausel greift dann gerade dort nicht, wo sie am dringendsten wäre. Von solchen Szenarien hat sich Netflix nach unserer Kenntnis bislang nicht distanziert. Gerade eine klare Absage würde den Sprecher:innen erhebliche Unsicherheit nehmen. Die Erklärungslast liegt bei Netflix, nicht bei den Sprecher:innen.

Die Position des VDS ist klar: Wir wünschen uns, dass sich auch staatliche Behörden mit dem Sachverhalt befassen. Denn es ist ihre Aufgabe, unsere Rechte als Betroffene zu schützen. Aus diesem Grund haben wir die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal damit beauftragt, den Sachverhalt den zuständigen Datenschutzbehörden zu übermitteln. Diese kann dann im Rahmen ihrer Ermittlungsbefugnisse ein eigenes Bild davon gewinnen, was Netflix in dieser Sache tut und unterlässt.

Anna-Sophia Lumpe, Vorstand des VDS:

„Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten. Wir werden uns damit nicht weiter aufhalten. Unsere Adressatin ist Netflix, und deren Vorgehen lassen wir jetzt von offizieller Stelle auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen.“

David Wagner, Rechtsanwalt bei Spirit Legal:

„Netflix lässt Stimmaufnahmen in KI-Modelle einfließen. Diese Aufnahmen erlauben die eindeutige Wiedererkennung und synthetische Reproduktion der Sprecher:in; sie sind damit biometrische Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Hierfür braucht Netflix eine Einwilligung. Die vorliegende Einwilligung erfolgt aber weder freiwillig noch informiert: nicht freiwillig, weil die Alternative Umbesetzung der Rolle heißt; nicht informiert, weil Netflix nicht vorab offenlegt, welche Zwecke mit dem KI-Training verfolgt werden. Gemeinplätze in der Datenschutzinformation genügen dem Maßstab des Art. 13 DSGVO nicht.“

Der VDS wird über den Fortgang berichten.

Kontakt:

presse@sprecherverband.de

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