Der Begriff ‚Simulcast‘ beschreibt die simultane Übertragung eines linearen Rundfunk-Programms über verschiedene technische Kanäle. So werden heutzutage beispielsweise fast alle TV- und Radioprogramme zusätzlich zu ihrer terrestrischen Ausstrahlung parallel auch über einen Internetstream oder über digitale Kabelnetze zur Verfügung gestellt.
Bei Werbegagen für Sprecher:innen muss laut Empfehlung des VDS-Gagenkompass ein über Simulcast in mehreren Medien gleichzeitig ausgestrahltes Programm nur einmal für das Hauptmedium lizenziert werden, solange die Simulcast-Übertragung den Verwertungsraum nicht offiziell ausweitet.
So fällt zum Beispiel für die parallele Ausstrahlung eines linearen TV-Programms durch einen Internetstream keine zweite Verwertungsgage an.
Wird allerdings vor den Streamingstart ein Werbespot dynamisch „vorgeschaltet“ (PreRoll), handelt es sich bei dieser Nutzung nicht um Simulcast sondern um ein zusätzliches Verwertungsmedium (in diesem Fall: Streaming-TV / ATV / CTV), welches entsprechend zusätzlich kalkuliert werden muss. Auch bei vielen Radio-Apps werden vor dem Streamingstart dynamisch PreRoll-Spots eingspielt, welche nicht Teil der Simulcast-Nutzung sind.