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Warteschleife

Mitunter sind es tausende von Anrufern jeden Tag, die eine Warteschleife hören. Denn anders als der Anrufbeantworter, den man nur dann erreicht, wenn man dusseligerweise freitags um 14.30 Uhr beim Finanzamt anruft, erreichen die Warteschleifen (fast) alle Anrufer einer Firma oder eines Hotels, wenn die Durchwahl des Gesprächsteilnehmer unbekannt ist.

Wegen der wesentlich höheren Abnutzung der Stimme durch mehrere hundert oder gar tausend Anrufer pro Tag und den mehrjährigen Einsatz entstehen hier höhere Kosten als z.B. beim Anrufbeantworter. Die Rechte werden dafür zeitlich unbegrenzt erteilt. Jedoch nur für eine Firma bzw. ein Unternehmen. Es gibt Anbieter von Warteschleifen, die gleich zehn oder zwanzig Firmen mit einem Warteschleifentext beglücken. Wie gesagt, das Verwertungsrecht für die Warteschleife gilt nur für eine einzelne Firma (und für deren Zweigniederlassungen), jedoch nicht für mehrere unterschiedliche, nicht zusammenhängende, nicht gleichnamige oder sonstwie erkennbare verbundene Firmen.


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Zuletzt geändert am 10. Juni 2018 von RS

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