Anstatt des Ausstrahlungsgebietes gilt das Einzugsgebiet des/der Kinos. Dazu zählt die Stadt, in der sich das Kino befindet, zuzüglich des direkt umgebenden Landkreises bzw. der direkt umgebenden Landkreise.
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im VDS werden wollen. Wenn Sie Fragen rund um die Voraussetzungen für die Aufnahme, unsere Prinzipien und Ziele oder andere Themen haben, freuen wir uns von Ihnen zu hören.
Ich möchte Mitglied werden