Anstatt des Ausstrahlungsgebietes gilt das Einzugsgebiet des/der Kinos. Dazu zählt die Stadt, in der sich das Kino befindet, zuzüglich des direkt umgebenden Landkreises bzw. der direkt umgebenden Landkreise.
Anstatt des Ausstrahlungsgebietes gilt das Einzugsgebiet des/der Kinos. Dazu zählt die Stadt, in der sich das Kino befindet, zuzüglich des direkt umgebenden Landkreises bzw. der direkt umgebenden Landkreise.