E-Learning

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Verwertungsrecht: ausschließlich interne Nutzung, zeitlich unbegrenzt für die Bereiche Schulungsvideos, Mitarbeiterschulung (Intranet), DVDs, Sprachkurse, After-Sales-Texte, Tutorials, etc.. Alle anderen Nutzungen sind hier ausgeschlossen.

Ausschlaggebend für die Berechnung ist bei E-Learning-Produktionen die Textlänge und ggf. die Anzahl der Module / Kapitel / Filme, in welche das E-Learning unterteilt wird.

Die Honorare für E-Learnings gelten nicht für lippensynchrone Aufnahmen oder Texte, welche werbliche Inhalte aufsweisen.

Öffentlich verfügbare E-Learnings werden nach Gagenkompass 1.3 Webvideo, Imagefilm, Präsentation – Unpaid Media berechnet.