Matti Klemm, VDS-Mitglied und bekannter Synchronsprecher (u.a. Jason Momoa und Mahersala Ali), wird Klage gegen Netflix einreichen. Er macht die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, seiner Urheber- und Datenschutzrechte geltend und wird dabei von der Anwaltssozietät Spirit Legal vertreten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF, www.freiheitsrechte.org) unterstützt die Klage, um rechtliche Grenzen für Unternehmen wie Netflix bei der Nutzung persönlicher Stimmaufnahmen für KI-Training in einer Grundsatzentscheidung zu klären. Gemeinsam mit Matti Klemm startet die GFF ein Crowdfunding zur Finanzierung des Verfahrens über mehrere Instanzen sowie weiterer strategischer Klagen, die den Persönlichkeitsschutz sowie den Schutz der Kunst- und Berufsfreiheit im KI-Trainingskontext betreffen. Die Kampagne ist u.a. unter www.UnserWerkUnserRecht.de zugänglich.
Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht: Matti Klemm lässt Grundsatzfragen gerichtlich klären
Köln, 03. November 2026
Grund für die Klage ist eine Datenauskunft von Netflix, aus der hervorgeht, dass der amerikanische Konzern bereits in der Vergangenheit und ohne Klemms Wissen und Einwilligung mit seinen persönlichen Sprachaufnahmen KI-Systeme trainiert hat. Damit verletzt Netflix aus Sicht von Matti Klemm seine Rechte.
So erfordert der Datenschutz eine informierte Einwilligung in ein solches Training, das Urheberrecht erlaubt nur eine Nutzung im vertraglich definierten Umfang und zu vereinbarten Zwecken und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt ihn ebenfalls vor der Verwendung seiner Stimme ohne seine Einwilligung. Keine dieser Voraussetzungen wurde nach Klemms Ansicht von Netflix erfüllt.
Der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. hat in den vergangenen Monaten viele Gespräche geführt und Verbindungen mit Gleichgesinnten geknüpft. In Folge dessen gab es eine umfassende mediale Berichterstattung über den Kampf der Synchronschaffenden gegen die neuen Netflix-Verträge. Wir freuen uns, dass im Zuge dessen auch der Kontakt zur Gesellschaft für Freiheitsrechte aufgebaut werden konnte, die die Nutzung von Stimmaufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen als grundrechtliches Problem erkannte und unser Mitglied nun bei seiner Klage unterstützt.
Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende des Verbands Deutscher Sprecher:innen e.V.:
„Viele Konzerne haben sich über Jahre an urheberrechtlich geschützten Werken und persönlichen Daten zum Training ihrer KI-Systeme bedient, ohne die Menschen dahinter zu fragen. Diese Klage soll klären, ob sie das durften und verlagert den Kampf der Synchronsprecher:innen in die Mitte der Gesellschaft.“
Matti Klemm, Synchronsprecher:
„Wir brauchen dringend einen Präzedenzfall, denn es betrifft die gesamte Kreativbranche. Ich stelle mich gern stellvertretend für alle in den Regen und hoffe, dass möglichst viele dabei helfen für einen guten Schirm zu sorgen. Wir sind sehr viele und können das gemeinsam schaffen.“
Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber– und Medienrecht der Kanzlei Spirit Legal:
„Netflix hat unserem Mandanten selbst bestätigt, seine Stimme für das Training eigener Systeme zu verwenden. Gefragt wurde er dafür nie, bezahlt auch nicht. Stimmen sind kein frei verfügbarer Rohstoff und ein Unternehmensinteresse rechtfertigt es nicht, sie ungefragt für KI-Training zu nutzen. Wir wollen aufklären, was Netflix mit seiner Stimme gemacht hat und Netflix untersagen lassen, sie weiter für KI-Training zu verwenden. Der Fall hat Signalwirkung für die gesamte Branche und wir werden ihn wenn nötig bis in die letzte Instanz führen.“
Über uns.
Der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) ist seit 1997 die Berufsvertretung für alle in der Bundesrepublik Deutschland professionell tätigen freien Sprecher:innen. Er repräsentiert ca. 700 Sprecher:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, von denen ein erheblicher Teil regelmäßig an Synchronisationen von Netflix-Eigenproduktionen mitwirkt.
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Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende, Weinsbergstraße 189, 50823 Köln
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