United Voice Artists (UVA), ein internationaler Zusammenschluss der Interessensvertretungen und Gewerkschaften für Sprecher:innen, zu welchem auch der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. gehört, hat am 15.11.2023 eine Aufforderung an diverse Synchron- und Lokalisationsstudios geschickt, ab dem 01.01.2024 einen Ausschluss der missbräuchlichen Nutzung von Sprachaufnahmen in ihre Verträge und Rechteabtretungen zu übernehmen und die Studios darüber informiert, dass diese Nutzung, ohne explizite und informierte Entscheidung des/der Sprecher:in rechtswidrig ist.
Wir empfehlen allen Studios in Deutschland diese Klausel zu übernehmen. Ein Einfügen von KI-Nutzungs-Befugnissen in Lizenzverträgen, ohne expliziten Hinweis an den/die Sprecher:in, dass diese Neuerung vorgenommen wurde, ist rechtswidrig und entspricht dem Tatbestand der gezielten Täuschung.
Hier können Sie den Brief von UVA einsehen und die Klausel in ihre Veträge übernehmen.