Der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) hat ein Rechtsgutachten zur AOR-Vereinbarung (Assignment of Rights Agreement) in Auftrag gegeben, die Netflix über Synchronstudios allen deutschsprachigen Synchronsprecher:innen zur Unterzeichnung vorlegt. Das Gutachten der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal kommt zu dem Ergebnis: Zentrale Klauseln des Vertrags sind unwirksam oder rechtswidrig. Weitere Klauseln manifestieren das Machtgefälle zwischen Netflix und den Sprecher:innen. Von einer Unterzeichnung ist abzuraten.
Netflix verlangt Rechte ohne Gegenleistung
Netflix verlangt von Synchronsprecher:innen, weitreichende Rechte an ihren Stimmaufnahmen einzuräumen – einschließlich der Nutzung für KI-Training, der digitalen Bearbeitung und Nachbildung sowie der Erzeugung synthetischer Stimmen. Eine zusätzliche Vergütung bietet Netflix dafür nicht an. Wer nicht unterschreibt, dem droht Netflix mit dem Wegfall deutscher Synchronfassungen zugunsten bloßer Untertitel.
Was hat das Gutachten ergeben?
Das Gutachten identifiziert drei zentrale Problemfelder:
- Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht: Die vertragliche Klausel zum KI-Training bezeichnet keine klar definierte Nutzungsart und ist urheberrechtlich unwirksam. Die vermeintlichen Zustimmungsvorbehalte für Stimmklone und digitale Bearbeitung bieten in der Praxis kaum Schutz, weil eine Generalklausel sie aushöhlt. Netflix lässt sich Rechte für mindestens 50 Jahre einräumen – ohne dafür eine zusätzliche Vergütung zu zahlen.
- Datenschutzrecht: Die vorgesehene Einwilligung in die Datenverarbeitung genügt den Anforderungen der DSGVO nicht. Sie benennt das KI-Training nicht ausdrücklich als eigenständigen Verarbeitungszweck. Sprecher:innen können nur alles unterschreiben oder alles ablehnen – eine freie Entscheidung ist das nicht. Einmal in ein KI-System eingespeiste Stimmdaten lassen sich nach dem Stand der Technik nicht mehr vollständig löschen. Das in der DSGVO vorgesehene Widerrufsrecht läuft damit faktisch ins Leere.
- Vertragsrecht: Mehrere Klauseln halten einer AGB-Kontrolle nicht stand – darunter der Verzicht auf gesetzlich unverzichtbare Auskunftsansprüche, der Ausschluss des einstweiligen Rechtsschutzes und die undifferenzierte Pauschalvergütung. Eine Schiedsklausel verlagert die Rechtsdurchsetzung in ein vertrauliches Verfahren ohne Öffentlichkeit und ohne Signalwirkung für andere Betroffene.
Warum schützt die Unwirksamkeit die Sprecher:innen nicht?
Das Gutachten rät ausdrücklich von einer Unterzeichnung ab. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wirkt nicht von selbst. Wer unterschreibt, muss die Unwirksamkeit jeder Klausel individuell erstreiten – gerichtlich, auf eigene Kosten, gegen einen der finanzstärksten Medienkonzerne der Welt. Konkrete Rechtsprechung zu KI-Klauseln in Verträgen über Synchronleistungen fehlt. Der gerichtliche Weg, gegen die Klauseln vorzugehen, ist steinig.
Hintergrund
Netflix und Amazon haben Patente angemeldet, die menschliche Synchronsprecher:innen technisch verzichtbar machen. Die Systeme erzeugen aus Stimmaufnahmen und Videomaterial lippensynchrone Übersetzungen – ohne dass ein Mensch vor einem Mikrofon steht. Der AOR-Vertrag ebnet den rechtlichen Weg für diese Entwicklung. Die Sprecher:innen unterschreiben heute die Bedingungen ihrer eigenen Ablösung.