Netflix‘ KI-Training: VDS forciert Prüfung durch Bundeskartellamt und Datenschutzaufsicht

03. September 2026

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Der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) hat eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht und unterstützt die Beschwerden verschiedener Sprecher:innen bei den zuständigen Datenschutzbehörden, um rechtliche Fragen um Netflix‘ KI-Training vor staatlichen Behörden klären zu lassenSowohl das Bundeskartellamt als auch die Datenschutzbehörden verfügen über umfassende Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse. Seit Anfang des Jahres müssen Synchronschaffende der Verwertung ihrer Stimmen für KI-Training zustimmen, um an NetflixEigenproduktionen mitarbeiten zu dürfen. Das wird von Sprecher:innen heftig diskutiert, da ein großer Teil fürchtet, künftig von einer Netflix-KI ersetzt zu werden.

VDS erhebt Beschwerde zum Bundeskartellamt und unterstützt Datenschutzbeschwerde mehrerer Sprecher:innen:
Sprecher:innen können Netflix‘ KI-Klauseln nicht ablehnen, ohne den Auftrag nicht zu bekommen

Köln, 02. September 2026

Im Streit um Netflix‘ KI-Training forciert der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V.(VDS) die Klärung zentraler Rechtsfragen durch neutrale Aufsichtsbehörden. Der VDS hat deshalb in der vergangenen Woche eine Beschwerde zum Bundeskartellamt eingereicht. Zudem unterstützt der VDS die Datenschutzbeschwerde verschiedener Sprecher:innen, unter anderem von Sprecher Matti Klemm (Jason Momoa, Benjamin Blümchen u.a.), die Anfang September bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht wurde.

Seitdem Netflix den Sprecher:innen neue Lizenzverträge (die Assignment of Rights Agreements, AOR) vorlegte, mit denen sie dem Konzern umfassender als bisher die Rechte an ihren Sprachaufnahmen übertragen, wurde vor allem um die darin enthaltenen KI-Klauseln gestritten. Während ein Teil der Sprecher:innen die Klauseln unterschrieben hat und weiter für Netflix arbeitet, verweigerten andere die Unterschrift aus Sorge, zukünftig durch eine Netflix-KI abgelöst zu werden und werden seitdem nicht mehr von Netflix beauftragt. Der VDS teilt die Sorge um die Folgen des KI-Trainings und setzt sich seit Anfang des Jahres auch mithilfe externer Rechtsberater:innen für die Klärung der rechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens von Netflix ein. Vor allem die Sprecher:innen und ihre Verbände diskutierten die KI-Klauseln intensiv. Trotz einer Ankündigung Anfang des Jahres hat Netflix bislang das Gespräch mit dem VDS nicht gesucht.

Von den eingereichten Beschwerden verspricht sich der VDS daher, dass sich nun staatliche Aufsichtsbehörden mit der Rechtslage befassen und die umstrittene Praxis von Netflix auf Herz und Nieren prüfen.

Beide Beschwerden adressieren das KI-Training des Netflix-Konzerns. Während Netflix offiziell noch fordert, dass alle Synchronschaffenden auf dem Papier die AOR-Vereinbarung unterschreiben, setzt die Branche in ersten Produktionen längst KI-Stimmen ein, um Sprecher:innen zu ersetzen.

Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende des VDS:

Wir haben beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt, damit geprüft wird, ob Netflix seine Marktmacht missbraucht. Nach unseren Erfahrungen fühlen sich viele Sprecher:innen aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die AOR-Vereinbarung einschließlich der Einwilligung zum KI-Training zu unterzeichnen. Das ist besonders problematisch, weil sie damit möglicherweise zur Entwicklung technischer Systeme beitragen, die ihre eigene Tätigkeit künftig überflüssig machen könnten.

Sollte Netflix die Stimmen von Sprecher:innen nutzen, um KI-Systeme zu trainieren und Synchronproduktionen künftig automatisiert zu erstellen, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass das Unternehmen seine Marktmacht zulasten selbständiger Sprecher:innen ausnutzt und diese vom Markt verdrängt. Deshalb sollte das Bundeskartellamt auch prüfen, ob Netflix seinen Vertragspartner:innen überhaupt Bedingungen auferlegen darf, die nach unserer Einschätzung rechtswidrig sind.“

Matti Klemm, deutscher Synchronsprecher (Jason Momoa, Benjamin Blümchen u.a.):

Ob Sprecher:innen die ungefragte Verwertung ihrer markanten Stimmen durch Netflix hinnehmen müssen, soll die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen. Der Umgang von Netflix mit Sprachdaten wirft gleich mehrere Fragen auf:

Wir wissen schlicht nicht, was Netflix mit den Sprachdaten tatsächlich macht, das gilt ausdrücklich auch für die Daten aus der Vergangenheit und Aufnahmen, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als einer Nutzung für KI-Training noch gar nicht zugestimmt wurde. Hier erhoffen wir uns Antworten.

Sollte Netflix Synchronstimmen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zum Training eigener KI-Systeme nutzen, wäre das rechtswidrig. Betroffen wären alle  Sprecher:innen, die einer Nutzung ihrer Daten, wie in meinem Fall, nie zugestimmt haben.

Außerdem stellt sich die Frage, ob die in der AOR-Vereinbarung vorgesehene Einwilligung das Training von KI-Systemen überhaupt umfasst.

Darüber hinaus kann von einer freiwilligen Einwilligung kaum die Rede sein, wenn sie faktisch Voraussetzung für die Erteilung von Aufträgen ist.“

Über uns.
Der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) ist seit 1997 die Berufsvertretung für alle in der Bundesrepublik Deutschland professionell tätigen freien Sprecher:innen. Er repräsentiert ca. 700 Sprecher:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, von denen ein erheblicher Teil regelmäßig an Synchronisationen von Netflix-Eigenproduktionen mitwirkt.

Kontakt
Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende, Weinsbergstraße 189, 50823 Köln
presse@sprecherverband.de
www.sprecherverband.de

Rechtliche Vertretung
Spirit Legal Rechtsanwälte
www.spiritlegal.com

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