Aktuell kursiert für die Lokalisation eines Warner-Games eine Klausel mit Bezugnahme auf den VDS, die so nicht mit uns abgestimmt wurde.
Im Gegenteil, der VDS hat gegenüber dem zuständigen Lokalisationsunternehmen bereits am 23.04.2025 zum Ausdruck gebracht,
dass wir die Klausel unzureichend finden, da sie letztlich nichts ausschließt.
Auch interessant finden wir, dass diese Klausel – bzw. zukünftige Vereinbarung – nur Arbeiten ab 03/25 betreffen soll.
Wir sind sehr verwundert, um nicht zu sagen irritiert, dass Warner eine solche Klausel ohne unser Wissen und Autorisation an Sprecher:innen verteilt, bzw. verteilen lässt, da uns nicht einmal ein Angebot von Warner vorliegt, die besagten vertraglichen Themen miteinander zu verhandeln.
Sollte dies so bleiben, gäbe es also keine Einigung mit dem VDS, die auf die Vertragswerke Anwendung finden würde, und die Klausel würde faktisch nichts ändern.
Konkret geht es um folgende Klausel:
“With respect to the contracted work, if Warner reaches an agreement within the next year with VDS or another legally authorized collective organization covering the applicable dubber in Germany, that we will retroactively apply the generative artificial intelligence provisions and restrictions in that agreement to work contracted after March 1, 2025, such as the work you are undertaking.”
Viele Grüße vom Vorstand des Verband deutscher Sprecher:innen e.V.