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Hilfe in „Corona-Zeiten“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe VDS-Mitglieder und explizit auch Nicht-Mitglieder,

 

wir als Verband Deutscher Sprecher möchten Euch eine kleine Hilfe und eine Zusammenstellung an die Hand geben, um die finanziellen Schäden der sogenannten Corona-Krise möglichst abzufedern.

In diesen für viele freiberuflich Tätige harten Zeiten der Corona-Krise versprechen die Bundesregierung und auch andere Institutionen schnelle und unbürokratische Hilfe für alle, die durch die Ausfälle von Buchungen in finanzielle Not geraten sind oder in absehbarer Zeit geraten werden.

Angesprochen sind vor allem diejenigen, die keine Chance hatten, sich rechtzeitig einen „Notgroschen“ beiseite zu legen oder deren finanzieller Puffer in einigen Wochen aufgebraucht sein wird.

Das Bundeskabinett verabschiedete am 23.03.2020 ein sogenanntes „Rettungspaket“, mit dem sichergestellt werden soll, dass Freiberufler und Selbständige, vor allem die Solo-Selbständigen, die Folgen der Corona-Krise zumindest einigermaßen überstehen können.

Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten gibt es Direkthilfen von bis zu 9000 Euro, die in einem Betrag ausgezahlt werden und drei Monate überbrücken sollen. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es eine Soforthilfe von 15.000 Euro.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder die/der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also belegbar direkt im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Als Stichtag gilt der 11. März 2020.

Die Soforthilfen müssen später nicht zurückgezahlt werden, auch nicht das Kurzarbeitergeld für Angestellte, das ebenfalls im Rettungspaket enthalten ist. Und jeder hat die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen.

Einkommensteuervorauszahlungen können herabgesetzt oder gestundet werden, auch besteht die Möglichkeit, sich Umsatzsteuervorauszahlungen stunden zu lassen, ohne die Dauerfristverlängerung zu verlieren. Bereits fällige oder angemahnte Steuerrückstände können ebenfalls gestundet, darauf fällige Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden. Selbst Vollstreckungsmaßnahmen für schon lange fällige Steuerrückstände können gestoppt werden.

Welche Stellen im Einzelfall zuständig und welche Formalitäten zu erfüllen sind, unterscheidet sich im Detail von Bundesland zu Bundesland. Auf eigens eingerichteten Webseiten informieren die Landesregierungen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Unterstützungszahlungen zu erhalten und wer die Ansprechpartner sind. Auch Weiterleitungen zu den notwendigen Antragsformularen sind dort zu finden. Links zu den einzelnen zuständigen Stellen, nach Bundesländern sortiert, findet ihr unten.

Auch die KSK bietet ihren Mitgliedern viele Hilfen an: Von der sowieso immer im Jahresverlauf möglichen Minderung des geschätzten Jahreseinkommens bis zu Stundungen der Beiträge. Und selbst wenn man dann unter die Aufnahmekriterien der Versicherungspflicht durch die KSK fallen sollte, wird der Versicherungsschutz weitergeführt, damit niemand in gerade solchen Tagen ohne Krankenversicherung dastehen muss.

Links dazu ebenfalls weiter unten.

Mitglieder der GVL, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten. Weitere Hilfen stehen zur Diskussion und werden vorbereitet. Außerdem kann man vorab schon Zahlungen für kommende Ausschüttungen beantragen und somit ein sowieso erwartetes Einkommen „vorziehen“.

Auch dazu findet ihr unten Links.

Die VG Wort hat einen Sozialfonds, der in Not geratenen Autoren finanzielle Hilfe anbietet, da muss ein etwas größerer Antrag ausgefüllt werden, dessen Link ihr ebenfalls unten findet.

In einer weiteren Sitzung des Bundestages am Mittwoch, 25.03.2020 soll beschlossen werden, dass Mietern wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden darf. Auch anderen Schuldnern, die ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen vom 01. April bis 30. September keine rechtlichen Folgen drohen. Bei vielen Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Dies ist aber, Stand heute, noch nicht beschlossen. Das könnte für uns bedeuten, dass wir offene Forderungen gegen Studios und Kunden nicht so einfach durchsetzen können… wo auch Licht ist, ist eben auch Schatten.

Ausgesetzt werden soll dann auch die Insolvenzantragspflicht, zum Beispiel für kleinere Betriebe wie Tonstudios oder Agenturen – „es sei denn, die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit“. So kann auf Antrag die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden, damit nicht reihenweise Betriebe, auch wichtige Auftraggeber von uns, Pleite gehen.

Wer einen Kredit aufnehmen will oder muss, kann dies über die KfW machen, sofern die Kriterien erfüllt werden: Die wirtschaftliche Schieflage darf am 31.12.2019 noch nicht bestanden haben. Den Kredit für Betriebsmittel oder Investitionen kann man über die eigene Hausbank oder jede Sparkasse beantragen.

Auch dazu gibt es unten einen Link.

Diese Zusammenstellung hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal jeden Tag neue Angebote und Hilfestellungen dazu kommen. Jedes Mitglied ist aufgefordert, weitere, ihm bekannte Angebote der Soforthilfe zu ergänzen und in unserem Forum aufzählen und hochzuladen. Für die ständige Verfügbarkeit der angegebenen Links kann natürlich keine Garantie übernommen werden.

Gerne könnt ihr diesen Text auch anderen Kolleginnen und Kollegen, auch nicht VDS-Mitgliedern zugänglich machen.

Mit den besten Wünschen, dass wir alle diese sogenannte „Corona-Krise“ einigermaßen unbeschadet überstehen,

Umut Dirik
Mitglied des Vorstands
Stellvertretender Vorsitzender

 

VDS Hilfen in der Corona-Krise.pdf


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