Klage gegen ByteDance eingereicht

24. Dezember 2025

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Der Verband Deutscher Sprecher:innen unterstützt sein Mitglied Jens Wendland in dessen Klage gegen die ByteDance Pte. Ltd. wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Jens Wendland wurde auf eine synthetische Stimme in der von ByteDance angebotenen CapCut App aufmerksam gemacht, die seiner eigenen „Erklärbär“-Stimme, die er seit Jahren professionell einsetzt, zum Verwechseln ähnlich ist. Auf Nachfrage erklärte ByteDance, dass es sich nicht um Jens Wendlands Stimme, sondern die Stimme eines britischen Kollegen handele, die sie durch ElevenLabs gefunden und lizenziert hätten. ByteDance weigert sich, die Stimme aus der App zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Jens Wendland und der Verband sind der Auffassung, dass nicht das Ursprungsmaterial der synthetischen Stimme, wohl aber die Zuordnungsverwirrung durch die erstellte Stimme ausschlaggebend ist, um sein Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Deshalb hat er mit der Unterstützung des Verbands durch seinen Anwalt Sebastian Deubelli am 24.12.2025 Klage gegen ByteDance am Landgericht München eingereicht.

Diese Klage wirft viele Fragen auf, die im Umgang mit synthetischen Stimmen gestellt werden müssen, auch über unsere Profession hinaus. Wir hoffen auf eine zufriedenstellende Beantwortung und werden über den Verlauf berichten.

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