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Hosting (Video Hosting)

Der Begriff ’Hosting’ leitet sich vom englischen Wort ’Host’ (Gastgeber) ab. Im Kontext des Internets beschreibt er, an welchem Ort eine Datei ’beherbergt’, also abgelegt ist.

Inhalte im Internet können mitunter an anderen Orten angezeigt werden, als sie liegen. Ein gängiges Beispiel: Ein Video kann auf Youtube liegen und somit dort gehostet sein, aber gleichzeitig auf der Webseite eines Unternehmens eingebettet und somit dort angezeigt werden und abspielbar sein.

 

Gelistetes oder nicht gelistetes Video

Videoplattformen bieten meist verschiedenen Privatsphäre-Einstellungen an, die pro Video vorgenommen werden können, unter anderem die Unterscheidung zwischen ’gelisteten’ und ’nicht gelisteten’ Videos.

Gelistete Videos können öffentlich von allen Nutzern der Videoplattform dort gefunden und abgespielt werden. Diese Videos werden auch im öffentlichen Kanal des Uploaders angezeigt.

Nicht gelistete Videos hingegen werden auf der Videoplattform weder im öffentlichen Kanal angezeigt, noch sind sie über deren Suchfunktion auffindbar. Um sie aufzufinden und anzusehen, muss ein (oft kryptischer) Link gezielt aufgerufen werden.

Dieser gezielte Videoaufruf kann auch über eine Webseite passieren, auf der das Video eingebettet ist. Auf diese Weise können Webseitenbetreiber ihre Web-Videos auf Videoplattformen hosten, ohne dass diese dort direkt zu finden sind.

 

Nutzungsrechte bei nicht gelisteten Videos

Da die gängigen Videoplattformen in den Bereich Social Media fallen, muss für die Nutzung der aufgenommenen Stimme auf diesen Plattformen mitunter eine entsprechende Lizenz erworben werden. Einige Sprecher:innen bieten jedoch die Ausnahme an, dass bei nicht gelisteten Videos keine Social Media Lizenzen erworben werden müssen, da in diesen Fällen nicht die Reichweitenwirkung der Videoplattformen genutzt wird, sondern nur der Service des Videohostings.

Für die Nutzung in gelisteten Videos auf den gängigen Videoplattformen oder anderweitige Veröffentlichungen in Sozialen Medien (z.B. durch Verlinkung oder Einbettung) muss hingegen eine Social Media Lizenz erworben werden.

 


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Zuletzt geändert am 15. Dezember 2022 von

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