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Spartensender

Der Rundfunkstaatsvertrag definiert in § 2 Abs. 2 Nr. 4 den Begriff "Spartenprogramm" in Abgrenzung zu dem Begriff "Vollprogramm":

Ein Vollprogramm ist laut Staatsvertrag "ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden".

Ein Spartenprogramm wird definiert als "ein Rundfunkprogramm mit im wesentlichen gleichartigen Inhalten".

Somit sind Sport-, Nachrichten- und Wettersender klassische Beispiele für Spartensender.

Die folgende Aufzählung gibt laut Wikipedia einen Überblick über deutsche Sparten-Fernsehsender:
ARD-alpha, ZDFinfo, Phoenix, DW-TV (Deutsche Welle), KiKA, tagesschau24, One, ZDFneo, Discovery Channel, National Geographic Channel, Welt der Wunder, N24 Doku, Kabel eins Doku, Disney XD, Nick, RiC, Deluxe Music, Jukebox, MTV Brand New, n-tv, Welt, Eurosport 1, Sport1, Sky Sport, Disney Channel, Nitro, sixx, Super RTL, Toggo Plus, Tele 5, Comedy Central, MTV, VOXup, RTLplus, Bibel TV, RTL Living.

Die VDS-Gagenliste bezieht sich im Punkt "Redaktionelle Inhalte, Dokumentarfilme, TV-Repportagen" auf den Begriff "Spartensender". Hier wird für den spezifischen Fall des gebündelten Einsprechens diverser OverVoices für mehrere Sendungen in einer Session eine Abrechnung nach Stundenpauschalen als Option angeboten, allerdings nur, wenn die Sendungen ausschließlich in Spartensendern ausgewertet werden.

 

Quellen:
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag -RStV-) vom 31. August 1991, in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit dem 1. Mai 2019
- Wikipedia Begriff "Spartenprogramm" vom 22.11.2020 - https://de.wikipedia.org/wiki/Spartenprogramm


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Zuletzt geändert am 10. Mai 2021 von fm

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