Wir dürfen uns vorstellen

Der "Verband Deutscher Sprecher e.V." - kurz VDS e.V. ist ein Berufsverband, eine Lobby für alle Freien Sprecher, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Ob als Werbe-, Synchron, OFF- oder sonstige "Voice-Artists". Der Verband besteht seit 1997 und vertritt über 300 Mitglieder aus Deutschland und den angrenzeden Ländern. 

WAS macht der VDS?
Der VDS versucht, den Sprechern die tägliche Arbeit zu erleichtern, sie zu fördern und ihnen bundesweit Rechtssicherheit zu geben. Das gilt für Fragen der Rechnungsstellung genauso wie für die Fragen des Sozial-, Steuer-, Leistungsschutz- und Arbeitsrechts.
Zudem haben wir seit dem 30.9.2005 mit Hilfe unserer Kollegen der Studiovereinigung "PAULA" durchgesetzt, dass der "Freie Sprecher" bundesweit als Künstler anerkannt wird.
Bei all diesen Fragen stehen wir im ständigen Dialog mit den Produktionshäusern und Tonstudios in Deutschland. Darüber hinaus möchten wir folgendes erreichen:

  • Das Finanzamt muss den Künstler als selbstständigen freien Unternehmer anerkennen und darf ihn daher nicht zur Zahlung von Gewerbesteuer zwingen.
  • Die KSK darf eine Aufnahme des Künstlers in die Künstlersozialversicherung nicht verweigern.
  • Rundfunk- und Produktionshäuser müssen die seit 30.8.2005 gesetzlich verankerte Definition des freien Künstlers akzeptieren.
  • Künstler haben einen verbrieften Rechtsanspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Leistung irgendwo und irgendwie verwertet wird.
Dies sind die erklärten Ziele des VERBANDS DEUTSCHER SPRECHER e.V.. Und wir werden diese Ziele gemeinsam erreichen.

Um den Mitgliedern Hilfe und Sicherheit geben zu können, hat der VDS e.V.:
  1. eine Rechtsschutzversicherung in den Mitgliedsbeitrag integriert (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht und Leistungsschutzrecht).
  2. eine Vielzahl von Tipps für die Abrechnung ganz unterschiedlicher Leistungen entwickelt.
  3. Hinweise zur Rechnungsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sogar unverbindliche Preisempfehlungen zur Orientierung und als Kalkulationsgrundlage entworfen.
  4. eine Basis geschaffen, auf der sich Sprecher untereinander austauschen können. So basiert unsere Studioliste z.B. auf dem Input aller Mitglieder, die somit ihre Demos breiter verteilen können.
  5. eine Basis geschaffen, auf der sich Sprecher und Produktionshäuser austauschen und so Konflikte vermeiden können.
Und für alle Fragen der Sozialversicherung, des Sozialrechts und des Steuerrechts haben wir Experten gefunden, die die Mitglieder zu günstigen Konditionen beraten.
Viele Probleme sind so einfach und schnell zu lösen.

Aber: Ein Verband ist immer nur so schlagkräftig wie die Summe seiner Mitglieder!
Und darum kann und sollte nun jeder professionell arbeitende Sprecher Mitglied des VDS e.V. werden.
Dies hat keinerlei Verpflichtungen zur Folge. Insbesondere sind Sie nicht an ein bestimmtes Abrechnungsverfahren gebunden, auch wenn dies gelegentlich behauptet wird. Sie geben uns lediglich Ihr Mandat, auch Ihre Interessen zu vertreten. Und natürlich geben Sie uns Ihren monatlichen Mitgliedsbeitrag (15,--EUR), mit dem wir unsere Aufgaben finanzieren können: Rechtsschutz, juristische Gutachten, Prozessbegleitung, Beratungen, Informationsaustausch.

"Ach ja !?
Ich hab' gehört, der VDS will seine Preisstruktur allen Sprechern aufs Auge drücken..."

"Nein.
Der VDS hat zwar eine Preisstruktur entwickelt, die viele Empfehlungen für die Abrechnung von Sprecherleistungen enthält, außerdem ein umfassendes Werk mit Definitionen und Konditionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und vieles vieles mehr, aber diese Preisstruktur ist lediglich eine Empfehlung, eine Orientierungshilfe."

"Warum ist dem VDS die Stellung der Sprecher im Sozial- und Steuerrecht so wichtig? Haben wir Sprecher da irgendwas zu befürchten?"
"Eigentlich nicht. Wenn man es richtig anstellt. Aber derzeit ist ein Sprecher vor allem eines: Freiwild für jeden, der Abgaben wittert.
Sprecher von Werbung, Industriefilmen, Synchronsprecher etc. sind Freiberufler. Sie müssen die Lohnsteuerkarte im Studio abgeben. Sie sind unständig Beschäftigte. Sie sind einkommensteuerpflichtig. Sie zahlen an die AOK. Sie sind Künstler. Sie dürfen nicht in die KSK. Sie arbeiten zum halben Mehrwertsteuerssatz. Sie müssen Rechnungen schreiben. Sie sind Angestellte. Sie sind Geschäftsführer und bekommen Gehalt. Sie sind Lohnabhängige und Sozialversicherungspflichtige. Sie bekommen Geld von der Künstlersozialkasse. Sie sind lohnsteuerpflichtig. Sie sind Gewerbetreibende. Sie arbeiten zum vollen Mehrwertsteuersatz.
All dies trifft irgendwo in Deutschland auf Sprecher zu, obwohl es sich zum Teil wechselseitig ausschließt. Wie kann das sein?
Weil jeder, der Geld von uns haben will, also Vater Staat in Gestalt der Finanzämter, aber auch die Krankenkassen, sich seinen Sprecher so zurechtlegt, wie es ihm am besten passt, sprich, wie er ihm am besten in die Tasche greifen kann!
Wir wollen es schaffen, dass es irgendwann bundeseinheitlich zum Beispiel so heißen könnte:

  • Ein Sprecher ist künstlerisch tätig. (Anerkannt seit 30.9.05)
  • Wenn er will, ist er bei der KSK versichert. (Anerkannt seit 30.9.05) Und ansonsten durch eine BfA-Freistellungsbescheinigung von Sozialabgaben frei. (Bisher ist eine generelle Freistellung von Sozialabgaben gesetzlich nicht möglich.)
  • Er arbeitet zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz (außer bei Werbung!) und zahlt Einkommensteuer, aber keine Gewerbesteuer.
  • Er rechnet die Verwertung seiner künstlerischen Leistung genau ab.
Es freut uns, wenn wir Sie überzeugt haben.
Werden Sie doch einfach bei uns Mitglied.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 75.-
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich EUR 15.-, der bequem abgebucht wird. Darin ist eine umfangreiche, sachbezogene Rechtsschutzversicherung integriert.
Wir brauchen jeden freien Sprecher als Mitglied, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen!